Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Einzelunternehmen Moritz Schiller (Taveno Solutions) und Auftraggebern für Beratungs-, Entwicklungs- und Marketingleistungen.
Stand: Mai 2026
Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung dieser AGB.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Moritz Schiller, handelnd unter „Taveno Solutions" (Bachstraße 53 e, 46149 Oberhausen, nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über Beratungs-, Entwicklungs-, Marketing- und KI-Integrationsleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Gegenzeichnung eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Schriftform schließt Textform (z.B. E-Mail) ein.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Statement of Work (SoW). Sofern nicht ausdrücklich als Werkvertrag (§ 631 BGB) ausgewiesen, sind die Leistungen Dienste im Sinne von § 611 ff. BGB; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
(2) Beratungsleistungen, SEO/AEO/GEO-Maßnahmen, Performance-Marketing und KI-Integration sind in der Regel Dienstleistungen. Programmier- und Designarbeiten mit klar definiertem Lieferergebnis können als Werkvertrag vereinbart werden.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer und Drittanbieter (insbesondere KI-Anbieter wie OpenAI, Anthropic, Google) einzusetzen. Datenschutzrechtliche Anforderungen werden gewahrt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis sowie nach Bedarf weitere fachliche Ansprechpartner.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass die ihm überlassenen Inhalte (Texte, Bilder, Daten) frei von Rechten Dritter sind oder dass er erforderliche Lizenzen besitzt. Er stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(4) Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend; ein vereinbartes Honorar bleibt geschuldet.
§ 5 Termine und Liefertermine
(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Höhere Gewalt sowie sonstige unverschuldete Hindernisse (z.B. Ausfall externer KI-Anbieter, längere Erkrankungen) verlängern Liefertermine angemessen.
§ 6 Vergütung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Beträge verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Soweit Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendbar ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Bei Aufwandsabrechnung wird mindestens viertelstündlich abgerechnet. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit.
(4) Bei Projekten ab einem Auftragsvolumen von netto EUR 5.000 ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30 % bei Vertragsschluss in Rechnung zu stellen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB. Mahnpauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB von EUR 40 bleibt vorbehalten.
(3) Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer überträgt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen, einfachen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den eigens erstellten Arbeitsergebnissen (Texte, Designs, Code, Konzepte) im vereinbarten Umfang.
(2) Vor vollständiger Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer; eine Nutzung der Arbeitsergebnisse ist insoweit unzulässig.
(3) An Open-Source-Komponenten, Drittanbieter-Software und KI-Modellen erwirbt der Kunde keine Rechte über die jeweiligen Lizenzbedingungen hinaus.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, das Projekt nach Live-Gang als Referenz zu nennen. Auf Wunsch des Kunden kann hiervon schriftlich abgewichen werden.
§ 9 KI-Tools und Drittanbieter
(1) Der Auftragnehmer setzt zur Leistungserbringung KI-gestützte Tools (z.B. OpenAI, Anthropic, Google) ein. Inhalte und Daten, die der Kunde bereitstellt, werden ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Auftragsverarbeitungsverträge verarbeitet und nicht ohne Einwilligung des Kunden zum Modelltraining freigegeben.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit von KI-generierten Outputs. Vor produktivem Einsatz liegt es in der Verantwortung des Kunden, derartige Inhalte zu prüfen.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(2) Im Übrigen gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 11 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht für eigene Zwecke außerhalb des Vertrags zu verwenden.
(2) Diese Pflicht gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und drei Jahre darüber hinaus.
§ 12 Gewährleistung
(1) Bei Werkleistungen leistet der Auftragnehmer Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch beschränkt auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung nach Wahl des Auftragnehmers).
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme bzw. Übergabe.
§ 13 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust und Schäden aus Geschäftsunterbrechung ist – außer in den Fällen von Absatz 1 – ausgeschlossen.
(4) Die Haftung pro Schadensereignis ist auf maximal das Doppelte des für die jeweilige Leistung vereinbarten Nettohonorars beschränkt, höchstens jedoch auf EUR 100.000.
§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Einzelne Projekte enden mit Erbringung der vereinbarten Leistungen. Eine ordentliche Kündigung ist insoweit ausgeschlossen, soweit nicht abweichend vereinbart.
(2) Laufende Beratungs- oder Service-Verträge können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine Mindestlaufzeit vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Oberhausen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.